Urologische Praxis Delmenhorst
Fachacharzt für Urologie / F.E.B.U.
Dr. Hussain Kunbus
Oldenburger Str. 25 - 27753 Delmenhorst
Tel. 04221 14696 - Fax 04221 14697
E-Mail praxis@urologe-kunbus.de

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IGel

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

IGeL bei Männern

Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung ab vollendetem 45.  Lebensjahr umfasst seit 1974
  • die körperliche Untersuchung,
  • die Blutdruckmessung und
  •  den Stuhltest auf verdeckte Blutbeimengung (ab dem 49. Lebensjahr, jedes 2. Jahr)
Weitere, deutlich genauere Erkennungsmethoden wie
  • die Untersuchung des Urins,
  • die Ultraschallbeurteilung der Nieren, Blase, Hoden und der Prostata sowie
  • die Blutuntersuchung auf möglicherweise krankhafte Bestandteile (z.B. PSA-Bestimmung)
gehören nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenverscherung, bieten aber eine größere Sicherheit zur Abgrenzung zwischen Gesundheit und behandlungsbedürftiger Krankheit.
Sie können diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in unserer Praxis erhalten; nach Durchführung bekommen Sie darüber eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die von der gesetzlichen Krankenkasse weder teilweise noch in voller Höhe erstattet wird.
IGeL bei Frauen

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall.
Darüber hinaus gibt es empfehlenswerte ärztliche Leistungen, die jedoch  nicht als Vorsorgemaßnahmen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind. Wir dürfen diese Leistungen nicht „auf Chipkarte“ erbringen. Dazu gehört der fachurologische Nierencheck

  • zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Harntraktes
  • zur Erkennung von Nierenfunktionsstörungen, Steinerkrankungen, Anomalien, Missbildungen,
        Infektionen oder Blasenentleerungsstörungen

Bei den in Frage kommenden Untersuchungen handelt es sich um wenig aufwendige und praktisch schmerzfreie Maßnahmen. Mit diesen Vorsorgeuntersuchungen lässt sich vor allem die Früherkennungsrate von bösartigen Erkrankungen des Harntraktes deutlich steigern.
Wenn Sie Fragen haben oder die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen an.
Es entsteht zwischen Ihnen und uns ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Erstattung dieser Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.
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